Bei Aufbauten ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsauflagen zu sorgen, so dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Verstöße haftet der Mieter auch bei Fahrlässigkeit in vollem Umfang selbst. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg auf Verlangen nachzuweisen.
5.2
Um sich vor den Folgen von Beschädigung, Diebstahl und Verlust der Mietsache zu schützen, sollte auch in diesem Bereich eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.
6. Gebrauch der Mietsache / Pflichten des Mieters
6.1
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg.
6.2
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übergabe der Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Mietsache(n).
6.3
Der Mieter hat die Mietsache in sorgfältiger und sachgemäßer Art und Weise zu gebrauchen und einzusetzen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Die Mietsache darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
6.4
Der Mieter hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen.
6.5
Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg gestattet.
6.6
Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
6.7
Bei allen Miet- und Verkaufsgegenständen behält sich die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg ein Hausrecht so lange vor, bis alle Miet- und Verkaufsgegenstände abgebaut oder restlos bezahlt sind. Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg behält sich das Recht vor, Mietgegenstände bei jeglichem Zahlungsverzug sofort abzubauen. In einem solchen Fall haftet die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg nicht für wirtschaftliche Verluste oder andere Ansprüche des Mieters, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Abbau der Mietsache entstanden sind. Der Mieter trägt die Kosten des Abbaus. Verhindert der Mieter einen Abbau der Mietsache, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.H.v. 500,00€ an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu zahlen.
7. Gewährleistung und Schadensersatz
7.1
Mängel die beim Aufbau oder der Benutzung auffallen, sind sofort per Foto zu dokumentieren und per E-mail ( etb-evens@t-online.de ) zu senden mit Schilderung des Mangels. Defekte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen werden, um Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden zu vermeiden. Der Vermieter hat das Recht auszubessern oder eine Minderung des defekten Mietgerätes anzubieten.
7.2
Für Folgeschäden die durch Mängel des Mietmaterials entstehen, findet keine Haftung durch die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg statt. Der Mieter hat sich bei der Abnahme von einem einwandfreiem Zustand zu überzeugen.
Technische Ausfälle sind höhere Gewalt. Wichtige technische Geräte bei aufwendigen Veranstaltungen empfehlen wir daher ein entsprechendes Backup zu buchen. Beispiel Stromgeneratoren.
7.3
Alle Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übergabe überprüft hat und einen Mangel der Mietsache der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg unverzüglich anzeigt.
7.4
Das angebotene Mietmaterial wird regelmäßig, spätestens jedoch bei jeder Ausgabe und Rücknahme kontrolliert und bei Bedarf nachgebessert oder erneuert. Mietmaterial kann grundsätzlich Gebrauchtspuren aufweisen. Ein Anspruch auf Neuwertigkeit besteht nicht.
8. Haftung des Mieters
8.1
Der Mieter ist der Firma Evettechnik Tobias Bamberg für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
8.2
Den der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg durch den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstands entstandenen Schaden hat der Mieter auch bei Vorliegen höherer Gewalt – zu ersetzen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
8.3
Wenn die Mietgegenstände durch Fremdeinwirkungen wie Vandalismus beschädigt oder gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg entstandenen Schaden zu ersetzen.
8.4
Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile einschließlich Kleinstzubehör hat der Mieter den Marktpreis an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu bezahlen.
8.5
Der Mieter hat die Pflicht, die Mietgegenstände endsprechend durch eine Veranstaltungs- oder andere Versicherung , zu versichern um die Gefahren für höherer Gewalt wie Sturm zu decken. Andernfalls haftet der Mieter für Schäden selber.
8.6
Der Mieter hat die Pflicht sich vorher über Wetterwarnungen zu informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abzusagen. Das Wetterrisiko trägt allein der Mieter. Werden Mietgegenstände von der Eventtechnik Tobias Bamberg auf- und abgebaut, behält der Mieter weiterhin das Wetterrisiko. Im Falle eines Sturms oder Gewitter hat der Mieter selbst die Pflicht diese abzubauen oder Vorkehrungen zu treffen, um größere Schäden zu vermeiden. Kann der Kunde diese Gegenstände nicht selbst abbauen, hat er die Pflicht, dies vorab in schriftlicher Form mitzuteilen und dies im Notfall dann von Firma Eventtechnik Tobias Bamberg abbauen zu lassen. Dies kann gegen einen entsprechende Vergütung vereinbart werden.
8.7
Alle Mietgegenstände sind sauber und trocken zurückzugeben, so wie diese herausgegeben wurden. Dies gilt für alle Mietgegenstände, außer die Reinigung ist schriftlich bestätigt und im Mietpreis enthalten (wie z.B. bei Slush Eis Maschinen). Alle sonstigen Reinigungen sind extra zu vergüten und nicht im Mietpreis enthalten.
9. Genehmigung und Hängepunkte in Hallen oder Sälen
9.1
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
9.2
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
9.3
Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg kann jederzeit die Einsichtnahme der Genehmigungen verlangen.
9.4
Kann eine Veranstaltung ganz oder in der vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden, weil die Genehmigung fehlt, schuldet der Mieter der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg die volle, vertraglich vereinbarte Miete.
9.5
Sind durch Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, obliegt es dem Auftraggeber, sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Fall inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben übernimmt die Firma Eventttechnik Tobias Bamberg keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.
10. Lizenzen
10.1
Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle falscher Angaben des Veranstalters, die für die Höhe der Gebühren ausschlaggebend sind (z.B. Eintrittshöhe, Raumgröße, Art der Akkustikwiedergabe etc.), haftet allein und in jeder Hinsicht der Veranstalter.
11. Rechte Dritter
11.1
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Bis10 Tage vor dem Event 50 %
12.2
Ein Rücktritt oder Widerruf bedarf der Schriftform.
12.3
Für den Zeitpunkt der Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung maßgebend.
12.4
Die Stornierungsgebühr wird bei Eingang der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung fällig.
13. Lieferungen
13.1
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
14. Sicherheitsleistung
14.1
Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg ist berechtigt eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
15. Zahlungshinweise
15.1
Der gesamte vereinbarte Mietpreis ist direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation) und der Abnahme durch den Auftraggeber oder von diesem bevollmächtigter Personen in bar zu entrichten oder per Vorkasse zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15.2
Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur in schriftlicher Form zugelassen.
15.3
Wird eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen, gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg.
15.4
Die Preise verstehen sich pro Stück/Einheit und, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro. Zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
15.5
Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit.
15.6
Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.
15.7
In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.
16. Rückgabe der Mietsache
16.1
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zurückzugeben.
16.2
Die Mietsachen sind in sauberen, einwandfreien Zustand vollständig zurückzugeben.
17. Verspätete Rückgabe
17.1
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
18. Verbrauchsmaterial, Handelsware
18.1
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg, auch wenn diese mit anderen Sachen des Mieters oder einer dritten Person vermischt oder verbaut werden.
18.2
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
18.3
Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für Leuchtmittel, die während des Mietzeitraums vom Mieter ersetzt wurden, erfolgt nur gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und Rücklieferung des mutmaßlich defekten Leuchtmittels an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg , wenn sich bei dem Untersuchungsergebnis bestätigt, dass das Leuchtmittel bei Gefahrübergang defekt war.
19.Lieferung und Rücknahmen
19.1
Lieferkosten werden je gefahrenen KM wie folgt berechnet:
PKW 0,50€ / Transporter 0,80€ / PKW/ Transporter mit Anhänger 1,00€
19.2
Lieferung bis Bordstein / Grundstück, soweit gefahrlos befahrbar . Es steht im Ermessen des jeweiligen Fahrers